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   BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12   

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BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12 (https://dejure.org/2012,24808)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12 (https://dejure.org/2012,24808)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12 (https://dejure.org/2012,24808)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 1 S 1 WiPrO, § 67 WiPrO, § 68 WiPrO, § 128 Abs 3 WiPrO, § 264 StPO
    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten Buchprüfers bei Nichtzahlung einer verhängten Geldbuße; Verpflichtung von Staatsanwaltschaft und Berufsgericht zur Zusammenfassung mehrerer Pflichtverletzungen in einem einheitlichen ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtbezahlung einer wegen einer Berufspflichtverletzung verhängten Geldbuße als eine gesondert zu ahndende Berufspflichtverletzung

  • rewis.io

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten Buchprüfers bei Nichtzahlung einer verhängten Geldbuße; Verpflichtung von Staatsanwaltschaft und Berufsgericht zur Zusammenfassung mehrerer Pflichtverletzungen in einem einheitlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPO § 67; WPO § 68
    Nichtbezahlung einer wegen einer Berufspflichtverletzung verhängten Geldbuße als eine gesondert zu ahndende Berufspflichtverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geldbuße nicht bezahlt: Berufspflichtverletzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzahlung einer Geldbuße und das Berufsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzahlung von Kammerbeiträgen als Berufspflichtverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung im berufsgerichtlichen Verfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nichtbezahlung einer Geldbuße wegen Verletzung der Berufspflicht begründet regelmäßig keine gesondert zu ahndende Berufspflichtverletzung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nichtzahlung einer berufsgerichtlichen Geldbuße

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berufspflichtverletzung bei unterbliebener vollständiger Bezahlung einer Geldbuße

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 289
  • NJW 2012, 3251
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87

    Verpflichtung des Steuerberaters zum Abschluß einer angemessenen

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Deshalb hat die Rechtsprechung auch die schuldhafte Nichtzahlung dieser Beiträge als eine aus der Beitragspflicht selbst folgende Berufspflichtverletzung angesehen (BGH, Urteil vom 25. April 1988 - StbStR 2/87, BGHSt 35, 263, 266).

    Ebenso ist grundsätzlich im Revisionsverfahren, wenn sich im Schuldspruch bezüglich auch nur eines Anschuldigungspunktes ein Rechtsfehler herausstellt, das gesamte Urteil aufzuheben (BGH, Urteil vom 25. April 1988 - StbStR 2/87, BGHSt 35, 263, 267).

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Eine neuerliche Ahndung hätte mithin nur Beugecharakter und wäre mit dem auch im Berufsrecht geltenden Schuldprinzip unvereinbar ohne dass es darauf ankommt, wann eine entsprechende Aburteilung erfolgt ist, weil dies von der durch Zufälligkeiten bedingten Geschwindigkeit des Verfahrens abhinge (vgl. BVerfG [Kammer] StraFo 2007, 369).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08

    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    aa) Ein Disziplinarklageverbrauch kann nur insoweit eintreten, als das erkennende Gericht überhaupt von dem Pflichtverstoß Kenntnis nehmen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1956 - 6 StR 28/56, BGHSt 9, 324; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    aa) Ein Disziplinarklageverbrauch kann nur insoweit eintreten, als das erkennende Gericht überhaupt von dem Pflichtverstoß Kenntnis nehmen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1956 - 6 StR 28/56, BGHSt 9, 324; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    In diesen Fällen ist dann von einer Aufhebung des freisprechenden Erkenntnisses der Vorinstanz nur die den Berufsangehörigen vorgeworfene Pflichtverletzung erfasst, die von dem Rechtsfehler betroffen ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, BGHSt 30, 312; Jähnke aaO S. 947).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Dabei korrespondiert das durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) geschützte Vertrauen mit den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung (BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 336).
  • BGH, 30.11.2009 - AnwZ (B) 11/08

    Zulässigkeit des Öffentlichen Anbietens von Beschäftigungsverhältnissen für

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Ferner vermag sie ihrerseits Wirkung auf die Reichweite normierter Berufspflichten zu entfalten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2009 - AnwZ (B) 11/08, NJW 2010, 1972 Rn. 10), uU auch den Kreis ahndbarer Normverstöße einzugrenzen (Jähnke, aaO, S. 1889 f.).
  • BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07

    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Der Bundesgerichtshof sieht davon ab, diese Frage im Freibeweisverfahren selbst zu klären, und verweist das Verfahren zur Prüfung an das insoweit sachnähere Kammergericht zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NJW 2007, 2648).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Namentlich bildet die Generalklausel für außerberufsrechtliche Gebots- und Verbotsnormen (z. B. aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht) in hinreichend normenklarer Weise den notwendigen berufsrechtlichen Transformationstatbestand (Jähnke, NJW 1988, 1888, 1889) und wird umgekehrt durch diese außerberufsrechtlichen Normen inhaltlich ausgefüllt (vgl. BVerfGE 60, 215, 230; Schnepel in Hense/Ulrich, WPO, 2008, vor §§ 43 ff. Rn. 6; Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 43 Rn. 9 ff.; Kuhls/Maxl, StBerG, 3. Aufl., § 57 Rn. 3 ff.).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Die der berufsgerichtlichen Sanktionierung unterliegenden Pflichtverstöße müssen dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitserfordernis nach Art. 103 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerfGE 42, 261, 262 f.; BGH, Urteil vom 5. März 1979 - AnwSt (R) 15/78, BGHSt 28, 333, 336; Jähnke in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 941, 950).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 D 7.80

    Einheit des Dienstvergehens - Pflichtverletzung - Möglichkeit der

  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

  • BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77

    Würdigung des Gesamtverhaltens im ehrengerichtlichen Verfahren

  • BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70

    Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte

  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem

  • BVerwG, 13.05.1981 - 1 D 21.80
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 2 AGH 15/18

    Zur Ausschließung aus der Anwaltsschaft wegen Untreue durch nicht rechtzeitige

    Gem. § 113 I BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils für ein

    Denn das deliktische Verhalten des Berufsangehörigen und die daraus resultierende Verletzung seiner Berufspflichten (zum Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289, 294 f.) werden hinreichend durch die von ihm als mittelbarer Täter im Rahmen eines Organisationsdelikts mittels der durch die Anleger bewirkten unrichtigen Angaben gegenüber den Finanzbehörden dargelegt.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Gem. § 113 I BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • OLG München, 12.12.2012 - LBG-Ap 2/12
    Dies gilt im berufsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße, weil der Grundsatz der Einheitlichkeit der Pflichtverletzung in weiterem Umfang als im Strafrecht zu einem (!Strafklage"verbrauch führt (vgl. BGH, Urteil vom 14.08.2012, Az. WpSt (R) 1/12 (KG), Leitsatz 2, NJW 2012, 3251).

    Die der berufsgerichtlichen Sanktionierung unterliegenden Pflichtverstöße müssen daher auch dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitserfordernis nach Art. 103 Abs, 2 GG genügen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 14.08.2012, Az. WpSt (R) 1/12 (KG), NJW 2012, 3252 Rn. 8).

  • VG Berlin, 26.11.2014 - 80 K 8.13

    Disziplinarrechtliche Würdigung von Untreuehandlungen eines Amtsbetreuers

    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 14. August 2012 (- WpSt (R) 1/12 -, juris Rn.16) ausgesprochen, dass der Vertrauensgrundsatz der neuerlichen disziplinarischen Ahndung von Vorgängen, die bereits Gegenstand einer berufsgerichtlichen Prüfung waren, entgegenstehen könne, aber abgesehen davon, dass dem Urteil des Bundesgerichtshofs ein anderes Verfahrensrecht zugrunde lag, führt die Entscheidung schon deswegen nicht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts, weil die gegen die Beklagte erhobenen Vorwürfe, soweit die Kammer ihr Urteil auf sie stützt, bislang nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gewesen sind.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Gem. § 113 Abs. 1 BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • AGH Bayern, 11.02.2019 - BayAGH II - 2 - 6/18
    Danach darf über das gesamte in den zugelassenen Anschuldigungsschriften als schuldhaft vorgeworfene Verhalten eines Rechtsanwalts nur einheitlich entschieden werden (vgl. BGH, Urt. v. 14.8.2012 - WpSt (R) 1/12 m.w.N., NJW 2012, 3251; Feuerich/Weyland/ Reelsen , § 113 Rn. 26).
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